Non-Dom-Status auf Zypern beantragen: Schritt für Schritt

📂 Steuerrecht 📅 Aktualisiert: März 2026 ⏱ Lesezeit: ca. 8 Min.

Sie möchten den Non-Dom-Status auf Zypern beantragen? Dann sind Sie hier richtig. In diesem Artikel führen wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Planung über die Anmeldung auf Zypern bis hin zur Abgabe Ihrer ersten zypriotischen Steuererklärung. Wir erklären, welche Dokumente Sie benötigen, welche Behördengänge notwendig sind und worauf Sie achten müssen, um den Non-Dom-Status Zypern korrekt in Anspruch zu nehmen.

Schritt 1: Planung und Vorbereitung in Deutschland

Bevor Sie Ihren Wohnsitz nach Zypern verlegen, sollten Sie einige wichtige vorbereitende Maßnahmen treffen. Der erste und wichtigste Schritt ist die ordnungsgemäße steuerliche Abmeldung in Deutschland. Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab und informieren Sie Ihr Finanzamt über den Wegzug. Achten Sie dabei auf mögliche Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, insbesondere wenn Sie Anteile an Kapitalgesellschaften halten.

Sammeln Sie bereits im Vorfeld alle notwendigen Dokumente: einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder (jeweils apostilliert), Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Kontoauszüge), einen Miet- oder Kaufvertrag für eine Wohnung auf Zypern sowie Nachweise über Ihre berufliche Tätigkeit oder Geschäftstätigkeit auf Zypern.

Praxistipp: Zeitplanung

Planen Sie die Abmeldung in Deutschland mindestens 3–6 Monate im Voraus. Insbesondere die Klärung der Wegzugsbesteuerung und die Kündigung bestehender Verträge (Krankenversicherung, Mietvertrag etc.) benötigen Zeit.

Schritt 2: Wohnsitz auf Zypern begründen

Um den Non-Dom-Status auf Zypern beantragen zu können, müssen Sie zunächst Ihren Wohnsitz auf Zypern begründen. Dafür benötigen Sie eine Wohnung – entweder zur Miete oder als Eigentum. Ein Mietvertrag ist in der Regel ausreichend und der einfachere Weg. Die Miete sollte auf Ihren Namen laufen und bei den zypriotischen Behörden vorgelegt werden können.

Als EU-Bürger haben Sie das uneingeschränkte Recht, sich auf Zypern niederzulassen. Innerhalb der ersten drei Monate benötigen Sie keine besondere Genehmigung. Für einen dauerhaften Aufenthalt ist jedoch die Anmeldung beim Civil Registry and Migration Department erforderlich.

Schritt 3: Yellow Slip beantragen

Der sogenannte „Yellow Slip" ist das Aufenthaltsdokument für EU-Bürger auf Zypern. Er bestätigt Ihr Recht auf dauerhaften Aufenthalt und ist für die meisten Behördengänge und Bankangelegenheiten auf Zypern erforderlich. Der Yellow Slip wird beim Civil Registry and Migration Department in der jeweiligen Bezirkshauptstadt beantragt.

Für die Beantragung benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis, den Miet- oder Eigentumsnachweis für Ihre Wohnung auf Zypern, einen Nachweis über eine Krankenversicherung (GHS oder private Versicherung), den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und zwei Passfotos. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen.

Schritt 4: Steuernummer (TIC) beantragen

Parallel oder unmittelbar nach Erhalt des Yellow Slip beantragen Sie Ihre zypriotische Steuernummer (Tax Identification Code, TIC) beim Tax Department. Diese Nummer ist für alle steuerlichen Angelegenheiten auf Zypern erforderlich und bildet die Grundlage für Ihren Non-Dom-Status.

Für die Beantragung des TIC benötigen Sie den Yellow Slip, Ihren Reisepass, den Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis sowie das ausgefüllte Formular TIC 001. In der Praxis empfehlen wir, diesen Schritt von einem lokalen Berater begleiten zu lassen, da die Kommunikation mit dem zypriotischen Tax Department ausschließlich auf Griechisch erfolgt.

SchrittDokumenteBehördeDauer
1. WohnsitzMietvertrag, ReisepassSofort
2. Yellow SlipPass, Mietvertrag, KV-Nachweis, FotosCivil Registry2–4 Wochen
3. SteuernummerYellow Slip, Pass, Mietvertrag, TIC 001Tax Department1–2 Wochen
4. SozialversicherungYellow Slip, PassSocial Insurance1 Woche
5. BankkontoYellow Slip, TIC, Pass, Utility BillsBank1–3 Wochen

Schritt 5: Sozialversicherungsnummer beantragen

Die Anmeldung bei der zypriotischen Sozialversicherung (Social Insurance Services) ist verpflichtend, wenn Sie auf Zypern erwerbstätig sind oder als Direktor einer zypriotischen Gesellschaft fungieren. Die Sozialversicherungsbeiträge auf Zypern sind im internationalen Vergleich moderat und liegen bei rund 8,3 % für Arbeitnehmer und 8,3 % für Arbeitgeber, jeweils auf das beitragspflichtige Einkommen.

Schritt 6: Firmengründung (optional, aber empfohlen)

Obwohl der Non-Dom-Status auf Zypern nicht an eine Firmengründung gebunden ist, empfehlen wir in der Praxis nahezu immer die Gründung einer zypriotischen Private Limited Company. Die Firmengründung dauert in der Regel 5–10 Arbeitstage und umfasst die Registrierung beim Registrar of Companies, die Eintragung als steuerpflichtiges Unternehmen beim Tax Department, die VAT-Registrierung (sofern erforderlich) und die Eröffnung eines Geschäftskontos.

Schritt 7: Erste Steuererklärung und Non-Dom-Deklaration

Der Non-Dom-Status Zypern wird formal bei der ersten Steuererklärung geltend gemacht. In der Einkommensteuererklärung (Form TD1) gibt es spezifische Felder, in denen Sie Ihren Non-Dom-Status deklarieren. Ab diesem Zeitpunkt werden Ihre Dividenden- und Zinseinkünfte von der SDC befreit.

Die Steuererklärung auf Zypern muss bis zum 31. Juli des Folgejahres elektronisch eingereicht werden (für Nicht-Selbstständige) bzw. bis zum 31. März des übernächsten Jahres (für Selbstständige und Unternehmer). Wir empfehlen dringend, die Steuererklärung von einem qualifizierten zypriotischen Steuerberater erstellen zu lassen.

Unser Rat

Die Beantragung des Non-Dom-Status auf Zypern ist kein isolierter Vorgang, sondern ein integrierter Prozess im Rahmen der steuerlichen Anmeldung. Lassen Sie sich professionell begleiten – Fehler in der Anfangsphase können teuer werden.

Kosten für die Non-Dom-Einrichtung auf Zypern

PositionUngefähre Kosten
Yellow Slip Beantragung20 €
Steuernummer (TIC)Kostenlos
Firmengründung (Limited)1.500–2.500 €
Steuerberater (jährlich)1.500–3.000 €
Buchhaltung (jährlich)2.000–4.000 €
Registered Office500–1.000 €/Jahr
Secretarial Services500–1.000 €/Jahr

Häufig gestellte Fragen

Formal nicht, aber wir empfehlen dringend professionelle Begleitung. Die Behördenkommunikation erfolgt auf Griechisch, und Fehler können zu Verzögerungen oder steuerlichen Nachteilen führen.

Von der Ankunft auf Zypern bis zum vollständig eingerichteten Non-Dom-Status vergehen in der Regel 4–8 Wochen.

Der Non-Dom-Status beginnt mit dem Steuerjahr, in dem Sie erstmals steuerlich auf Zypern ansässig werden. Eine rückwirkende Beantragung für Vorjahre ist nicht möglich.

Wenn Sie weder die 60-Tage-Regel noch die 183-Tage-Regel erfüllen, sind Sie für das betreffende Jahr nicht steuerlich auf Zypern ansässig – und der Non-Dom-Status greift nicht.

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