Allgemeine Mandatsbedingungen

§1 Geltungsbereich
I. Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für  alle gegenwärtigen und in Zukunft erteilten Aufträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber – im Folgenden Mandant genannt- und der Kanzlei Andreas Schneider, KPS Gruppe mit der Firmierung CMS Certus Management Services Ltd. mit Hauptsitz in Nicosia auf Zypern – im Folgenden CMS genannt.
II. Mandant kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Mandant handelt als Kaufmann. Der Mandant nimmt, soweit er für einen Dritten handelt, diese Mandatsbedingungen auch für diesen zur Kenntnis und akzeptiert sie in dessen Namen.
III. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen mit dem Mandanten.
IV. Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
V. Die CMS wird ausschließlich in der Republik Zypern für den Mandanten tätig.

§2 Mandatsverhältnis / Vertragsgegenstand / Gesamtschuldnerische Haftung / Untervollmachten / Leistungsumfang
I. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Der Auftrag wird durch die Firma CMS Certus Management Services Ltd erfüllt, die Abrechnung kann ggf. auch über eine Partnerfirma erfolgen, worüber der Mandant mit Rechnungsstellung informiert wird.
II. Mehrere Mandanten haften als Gesamtschuldner für alle Forderungen von CMS. Sind mehrere natürliche und/ oder juristische Personen Mandant so haftet jede natürliche und/ oder juristische Person bzw. deren wirtschaftlich Berechtigte(r) gesamtschuldnerisch für die Forderungen von CMS. Gegenüber CMS sind mehrere Mandanten Gesamtgläubiger. Ist der Mandant eine juristische Person zeichnet der bzw. die wirtschaftlich Berechtigte(n) der juristischen Person gegenüber CMS verantwortlich und haftet/haften persönlich und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der juristischen Person gegenüber CMS. CMS darf sich auf die Informationen und Weisungen eines jeden von mehrerenMandanten stützen, soweit nicht einer schriftlich widerspricht; in diesem Fall kann das Mandat sofort beendet werden.
III. CMS beauftragt regelmäßig Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzinstitute, Kurierdienste und andere Dienstleister oder Berufsträger mit der Erledigung von Aufgaben. Der Mandant berechtigt CMS in solchen Fällen personen- und unternehmensbezogene Daten weiterzugeben, sofern diese für die Erfüllung des Zwecks erforderlich sind. CMS ist berechtigt ggf. Untervollmacht zu erteilen.

VI. Mit Auftragserteilung versichert der Mandant sich an die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten und weder mittelbar noch direkt kriminelle Handlungen zu begehen, begünstigen oder zu unterstützen. Sollte CMS davon Kenntnis erlangen, dass der Mandant gegen Gesetze verstößt (Geldwäsche, Steuerhinterziehung, illegale Geschäftsaktivitäten), so ist CMS berechtigt das Mandat unverzüglich niederzulegen und offene Kosten, insbesondere für die Schließung der Gesellschaft, an den Mandanten bzw. an den wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person wenn der Mandant eine juristische Person ist, abzurechnen.
VII. Angebote von CMS sind 3 Monate ab Erstellungsdatum gültig.
VIII. Eine Firmengründung auf Zypern benötigt bis zu 3 Wochen. CMS kann aufgrund von Wartezeiten auf Behörden und Banken nicht für eine bestimmte Dauer einer Leistung (insbesondere Handelsregistereintragung, VAT-Nr.-Beantragung, Bankkontoeröffnung) garantieren. Im Fall von unvorhergesehenen Verzögerungen unterrichtet CMS den Mandanten unverzüglich. Ein Preisminderungsrecht des Mandanten besteht dadurch nicht, sofern die Verzögerung nicht mehr als 6 Wochen beträgt und CMS eine Mitschuld an der Verzögerung trägt.

§3 Leistungsänderungen / Auftragserweiterung / Änderungen der Preisliste / Schadensersatz bei Vertragsrücktritt
I. CMS ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmen sich die Mitarbeiter von CMS mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Zielsetzungen ab, wobei sie berechtigt sind, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn sie den Umständen nach annehmen dürfen, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde (zum Beispiel eine abgeänderte Fassung des Firmennamens beim Handelsregister beantragen wenn der angefragte Firmenname abgelehnt wurde). Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Mitarbeiter oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Mandanten keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führen die Mitarbeiter von CMS in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung ihre Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Mandanten im ursprünglichen Umfang fort.

II. Der Mandant kann den Auftrag jederzeit um weitere Leistungen und Services erweitern. Hierzu besteht keine Formerfordernis, ein Auftrag per Email genügt. CMS bestätigt die Auftragsannahme per Email. Es gelten die vereinbarten Konditionen oder für den Fall dass keine Vergütung vereinbart wurde das übliche Honorar der CMS gemäß Preisliste oder der übliche Stundensatz (35 EUR für administrative Tätigkeiten und 120 EUR für beratende Tätigkeiten).
III. CMS behält sich vor ihre Preisliste in unregelmäßigen Abständen anzupassen, um auf sich ändernde Kosten für Personal, Ausstattung, Vertragspartner und Gebühren an Behörden gerecht zu werden. Hierüber wird der Mandant einen Monat im Voraus unterrichtet und hat die Möglichkeit der Preisänderung zu widersprechen. Im Widerspruchsfall ist CMS berechtigt das Mandatsverhältnis mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu beenden oder zu den üblichen Konditionen fortzuführen.
IV. Tritt der Mandant vom Vertrag zurück ist dieser verpflichtet an die CMS 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen, wenn CMS die Leistung noch nicht erbracht hat. Hat die CMS bereits mit der Leistungserbringung begonnen so ist der volle vereinbarte Betrag fällig zzgl. ggf. zusätzlicher Kosten zum Beispiel für die Liquidation einer Gesellschaft oder Handelsregisteränderungen.

§4 Schweigepflicht / Korrespondenz / Datenschutz
I. Die Mitarbeiter von CMS sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Weitergabe von Daten an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.
II. Die Mitarbeiter von CMS dürfen insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Adressänderungen (insbesondere auch Änderungen einer Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) sind mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigen Rechtsverlusten führen können. Wenn der Mandant CMS eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er ein, dass die CMS ihm ohne Einschränkung per E-Mail ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) mandatsbezogene Informationen zusendet, es sei denn der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt. Der Widerruf des Einverständnisses hat schriftlich zu erfolgen. Dem Mandanten ist bekannt, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internet-Teilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen können und dass nicht sichergestellt ist, dass die E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist. Der Mandant wird hiermit auf die Möglichkeit hingewiesen, die vorgenannten Risiken zumindest teilweise durch eine verschlüsselte E-Mail- Kommunikation auszuschließen. Soweit der Mandant eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation wünscht, bedarf es hierzu der Vereinbarung eines Verschlüsselungscodes mit CMS. Die Mitarbeiter von CMS machen darauf aufmerksam, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und Elektronische Medien (E-Mail) mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sind. Besonders E-Mails können von Dritten wie eine Postkarte gelesen werden. Verschlüsselungstechnologien zum sicheren Versand von E-Mails können nach Absprache eingesetzt werden.
III. Die Mitarbeiter von CMS sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen des Auftragsverhältnisses. Die relevanten Dokumente (Emails und Anlagen) werden für die Dauer von 10 Jahren archiviert. Die Mitarbeiter von CMS sind berechtigt, sich bei der Besorgung der ihnen anvertrauten Arbeiten datenverarbeitender Unternehmen zu bedienen: Diese werden ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Mandant ist damit einverstanden. Sofern im Einverständnis mit dem Mandanten (fachkundige) Dritte in die Auftragsbearbeitung miteinbezogen werden, die ihrerseits etwa aufgrund berufsrechtlicher Regelungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, entbindet der Mandant sowohl den Auftragnehmer wie auch den Dritten wechselseitig von der Schweigepflicht bezogen auf den Gegenstand seines Auftrags.

§5 Mitwirkungspflichten des MandantenÜbermittlung von Unterlagen
I. Der Mandant ist verpflichtet, CMS nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, ggf. auf Verlangen von CMS schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Der Mandant ist verpflichtet, die ihm seitens CMS übermittelten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

II. Der Mandant als auch CMS nutzen für den Versand von Originalunterlagen untereinander ausschließlich Expreskurierdienste wie DHL Express, UPS, Fedex u.a. Für Verzögerungen die durch den Versand von Unterlagen durch den Mandanten mit der gewöhnlichen Post zusammenhängen übernimmt CMS keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen dass die staatliche Post von Europa nach Zypern, auch „Eildienste“ durchaus mehrere Wochen für die Zustellung benötigt.

§6 Rechte an den Arbeitsergebnissen
I. Der Mandant verpflichtet sich, ihm ausgehändigte schriftliche Unterlagen (Gutachten, Verträge, Vermerke etc.) vertraulich zu behandeln und nicht – auch nicht ihrem wesentlichen Inhalt nach – an Dritte weiterzugeben, es sei denn, CMS hat hierzu vorher schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Der Mandant verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Mandant haftet dafür, dass die schriftlichen Arbeitsergebnisse von CMS nicht für die Zwecke Dritter verwendet werden. CMS kann die Zustimmung zur Weitergabe von Arbeitsergebnissen davon abhängig machen, dass der interessierte Dritte eine Einzelauskunftsvereinbarung mit CMS abschließt, CMS eine angemessene Schutzgebühr erhält, sowie dass er für den Gesamtauftrag eine angemessene Einzelobjektversicherung abschließt und der Mandant die dadurch entstandenen Mehrkosten trägt und bevorschusst hat. CMS haftet gegenüber einem Dritten nur, wenn und soweit die Zustimmung zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse erteilt wurde und eine Einzelauskunftserklärung des Dritten vorliegt.

§7 Gebühren und Auslagen / Zahlungsbedingungen / Vorschuss/  Aufrechnung / Gesamtschuldnerische Haftung / Verzug / Widerspruch zu Rechnungen / annual levy
I. Die Vergütung von CMS richtet sich ausschließlich nach der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Eine nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlende Vergütung ist stets ausgeschlossen. Sofern nichts anders vereinbart, haben die Mitarbeiter von CMS neben der Vergütungsforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist für eine zusätzliche Tätigkeit für den Mandanten keine Vergütungsvereinbarung mit CMS getroffen worden, so berechnet CMS diesen Mehraufwand mit dem üblichen Stundensatz in Höhe von 35 EUR für administrative Tätigkeiten und 120 EUR für beratende Tätigkeiten.

II. Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. CMS behält sich vor im Einzelfall einen Vorkasse zu verlangen und erst nach Zahlungseingang tätig zu werden. Auf Vergütungsforderungen der Mitarbeiter sind Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Als Zahlungsarten stehen zur Auswahl die Barzahlung in den Räumlichkeiten von CMS, Überweisung und die Zahlung mit einem Bargeldtransferservice wie Moneygram oder Western Union.
III. CMS verlangt bei Neumandanten bei Mandatsannahme einen angemessenen Vorschuss in Höhe von 1.000 EUR zur Abdeckung ggf. zukünftig anfallender Kosten (z.B. für die Buchhaltung).
IV. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der CMS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
V. Für alle Forderungen der CMS aus dem Mandat haftet der wirtschaftlich Berechtigte an der zu gründenden oder betreuten Gesellschaft. Gibt es mehrere wirtschaftlich Berechtigte haften diese gesamtschuldnerisch für alle Forderungen von CMS.
VI. 30 Tage ab Rechnungsdatum befindet sich der Mandant automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch CMS bedarf. CMS wird den Mandanten in diesem Fall per Email an die ausstehende Rechnung erinnern. Sofern die offene Rechnung auch 8 Werktage nach der Zahlungserinnerung durch CMS nicht beglichen wurde ist CMS berechtigt alle Leistungen unverzüglich einzustellen und eine Endabrechnung vorzunehmen. In diesem Falle werden alle Leistungen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit in voller Höhe berechnet, abzüglich 5% aufgrund des Zinsvorteils.
VII. Per Email übermittelte Rechnungen und Mahnungen gelten als wirksam am Versandtag bzw. am drauffolgenden Werktag zugestellt.
VIII. Der Mandant prüft jede Rechnung unverzüglich. Ein Einspruch zur Rechnung ist vom Mandanten schriftlich innerhalb von 10 Werktagen an CMS einzulegen.
IX. Jedes Unternehmen in der Republik Zypern ist zur Zahlung einer jährlichen Abgabe an den Staat (annual levy) in Höhe von 350,- EUR verpflichtet. CMS nimmt diese Zahlung treuhänderisch an den Mandanten vor. Die Gebühren für die annual levy in Höhe von 350,- EUR zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR sind durch den Mandanten spätestens bis zum 1. Juni eines jeden Jahres auf das Konto von CMS zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge fällig, die vom Mandanten zu tragen sind. Beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft sind die bisher von CMS geleisteten annual levy Kosten vom Mandanten an CMS zu erstatten.

§8 Buchhaltung / Einreichen der Belege/ Buchhaltungspakete / Zahlungsverzug / Auditing
I. Die Buchhaltung wird von CMS für die Firma des Mandanten je nach Umfang monatlich oder quartalsweise erstellt. CMS behält sich im Falle hoher Arbeitsbelastung vor sich Subunternehmern zu bedienen.
II. Der Mandant ist verpflichtet alle Belege der steuerlich von CMS betreuten Gesellschaft bis zum 10. eines jeden Monats für den Vormonat einzureichen. Eine Übersendung vorab per Email an kontakt@zypern-limited-kaufen.de genügt. Die Originalbelege sind einmal jährlich vollständig postalisch per Einschreiben oder als versichertes Paket an 61 Archbishop Makarios III Avenue, Office 102, 6017 Larnaca, Cyprus zu schicken.
III. CMS nutzt die vom Mandanten übersendeten Belege und Kontoauszüge zur Erstellung der Buchhaltung und zum Einreichen der quartalsweisen zyprischen Umsatzsteuermeldungen. Der Mandant versichert die Unterlagen stets vollständig zu übermitteln. Spätere Korrekturen in den Umsatzsteuermeldungen oder in der Buchhaltung sind mit Mehrkosten verbunden, die nach Zeitaufwand berechnet werden (Stundensatz 35 EUR).
IV. CMS bietet zwei verschiedene Buchhaltungspakete an. Das kleinste Buchhaltungspaket beinhaltet die Erledigung der Buchhaltung, Umsatzsteuermeldung und Vorbereitung des Jahresabschluss bei einem Umfang von bis zu 100 Buchungen im Jahr zu Kosten in Höhe von 450 EUR im Quartal. Das zweite Buchhaltungspaket beinhaltet dieselben Tätigkeiten bei einem Umfang zwischen 100 und 300 Buchungen im Jahr zu einem Preis von 600 EUR im Quartal. Je nach Umfang der Buchhaltung wird der Mandant in einem der beiden Buchhaltungspakete geführt und abgerechnet. Übersteigt die Anzahl der Buchungen 300 im Jahr wird für die Buchung ab dem 301. Beleg der Zeitaufwand für die Buchhaltung mit einem Stundensatz in Höhe von 35 EUR abgerechnet.
V. Befindet sich der Mandant mit einer Buchhaltungsrechnung in Verzug behält sich die CMS vor nach einmaliger Zahlungserinnerung die Buchhaltungstätigkeiten einzustellen, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 10 Werktagen ab Zahlungserinnerung ausgeglichen wird.
VI. Der Abrechnungszeitraum für die Buchhaltung beginnt am Tag der Firmeneintragung im Handelsregister der Firma des Mandanten bzw. bei bereits bestehenden Gesellschaften am ersten Tag der Mandatsübernahme durch die CMS.
VII. Unternehmen auf Zypern sind zum Auditing verpflichtet, d.h. der Jahresabschluss ist durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer einzureichen. CMS beauftragt einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl mit dieser Tätigkeit. Die Kosten für den Jahresabschluss liegen je nach Aufwand in der Regel zwischen 900 und 1.700 EUR und sind im Voraus zur Zahlung fällig.

 

§9 Kontoeröffnungen / Virtual Office
I. Die Entscheidung über eine Kontoeröffnung liegt bei der kontoführenden Bank. Es kann im Einzelfall zu einer Ablehnung eines Kunden durch die Bank kommen, zum Beispiel aufgrund des Geschäftsmodells. In diesem Fall berechnet CMS den entstandenen Aufwand für die Unterstützung bei der Kontoeröffnung nach Zeit, jedoch maximal die übliche Gebühr für die Unterstützung bei einer Kontoeröffnung (600 EUR für Privatgirokonten und 850 EUR für Geschäftsgirokonten auf Zypern), wenn nicht eine abweichende Gebühr vereinbart wurde.
II. Die im Gründungspaket enthaltene Kontoeröffnung gilt für die Unterstützung zur Eröffnung eines Girokontos. Wenn die Bank die Kontoeröffnung abgelehnt hat ist für weitere Kontoeröffnungen der übliche Satz gemäß § 9 I. durch den Mandanten zahlbar.
III. Virtual Office bezeichnet die Postannahme und/ oder die Anrufannahme für die Firma des Mandanten. Dieser Service wird mit 99 EUR im Monat berechnet. Empfängt die CMS Geschäftspost für den Mandanten (Behördenpost ist davon ausgenommen) leitet sie diese unverzüglich per Email an den Mandanten weiter. Empfängt der Mandant Geschäftspost an die Anschrift seiner Firma, die ihm von CMS zur Verfügung gestellt wird, so ist er ab dem ersten Nutzungstag (Eingang von Geschäftspost für die Firma des Mandanten oder an den Mandanten direkt) zur Zahlung der Virtual Office Kosten verpflichtet (1 Jahr Laufzeit, siehe auch §10 IV.)

 

§10 Firmenauflösung/ Liquidation / Mandatsniederlegung / Kündigungsfristen
I. Entscheidet sich der Mandant für die Niederlegung bzw. Löschung einer zyprischen Firma wird CMS dem Mandanten die Kosten für die Liquidation der Firma im Rahmen einer Abschlussrechnung in Rechnung stellen, welche unmittelbar an den wirtschafltich Berechtigten gestellt wird. Nach Zahlungseingang der Abschlussrechnung und ggf. bestehender anderweitiger Forderungen der CMS nimmt CMS die Liquidation der Firma vor.
II. Der Mandant hat jederzeit die Möglichkeit das Mandat niederzulegen, um beispielsweise den Steuerberater zu wechseln. In diesem Fall stellt CMS eine Abschlussrechnung unmittelbar an den wirtschaftlich Berechtigen. Nach Ausgleich der Abschlussrechnung händigt CMS dem Mandanten oder einem legitimierten Vertreter sämtliche relevanten Dokumente wie Handelsregisterauszüge, Behördenschriftverkehr und Buchhaltungsunterlagen aus.
III. Erfolgt kein Ausgleich der Abschlussrechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, so ist CMS berechtigt alle Tätigkeiten für den Mandanten niederzulegen einschließlich Buchführung, Bürodienstleistungen und Treuhandschaften. Der wirtschaftlich Berechtigte wird in diesem Fall als Director, Secretary und Shareholder der zyprischen Limited eingetragen und trägt fortan sämtliche Verpflichtungen selbst. Die Firma des Mandanten wird außerdem für den strike-off angemeldet, also kostenpflichtig aus dem Handelsregister gelöscht. Der strike-off wird mit 1.700 EUR berechnet und ist vom wirtschaftlich Berechtigten zahlbar.
IV. Die Kündigungsfrist für Leistungen wie registered office, Treuhand-Director, Treuhand-Secretary, Treuhand-Shareholder, Virtual Office, Betriebsstättenservice und Bürovermietung beträgt 3 Monate vor Ablauf eines jeden Jahres und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§11 Verantwortlichkeit des Mandanten für seine steuerlichen Angelegenheiten / Domizilgesellschaften
I. CMS und ihre Partnerunternehmen sind ausschließlich im Bereich des Steuerrechts und der Firmenverwaltung der Republik Zypern tätig. Der Mandant ist für seine steuerlichen Angelegenheiten an seinem Wohnsitzland und in Drittstaaten selbst verantwortlich. Der Mandant erklärt mit Auftragserteilung ausdrücklich, in seinem Wohnsitzland steuerlich beraten zu sein und seinen steuerlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Der Mandant ist verpflichtet Umsatzsteuersachverhalte die nicht Zypern betreffen vor Ort in den jeweiligen Staaten der Geschäftstätigkeit von ortsansässigen Steuerberatern prüfen zu lassen und in den Staaten in denen Umsatzsteuerpflicht besteht steuerliche Vertreter mit den erforderlichen Umsatzsteueranmeldungen zu beauftragen. Bestehen Zweifel über steuerliche Sachverhalte holt der Mandant unabhängige Gutachten ein.
II. CMS unterstützt keine sogenannten Domizilgesellschaften. Der Mandant bestätigt mit Auftragserteilung, dass die von ihm gegründete Firma zum Zeitpunkt der Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeiten über einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb in der Republik Zypern verfügt und die geschäftliche Oberleitung des Unternehmens in der Republik Zypern liegt. Der Mandant versichert außerdem wirtschaftlich Berechtigter der von ihn gegründeten Firma zu sein und hat ggf. weitere wirtschaftlich Berechtigte ungefragt CMS bekannt zu geben. CMS fordert bei Mandatserteilung eine aktuelle Verbrauchsrechnung als Adressnachweis (z.B. Strom- oder Wasserrechnung), sowie eine beglaubigte Reisepasskopie und ggf. eine Bankreferenz der Hausbank des Mandanten an. CMS behält sich vor vom Mandanten weitere Dokumente und die vorgenannten Dokumente jederzeit erneut in einer aktuellen Fassung anzufordern.
III. Der Mandant versichert ausdrücklich alle Angaben im Rahmen der Auftragserteilung, Firmengründung, Kontobeantragung und im laufenden Mandatsverhältnis wahrheitsgemäß zu machen.
IV. CMS führt keine steuerlichen Beratungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten durch, sondern ausschließlich für Rechtsfragen betreffend der Republik Zypern.
V. Steuerrechtliche Auskünfte der CMS sind nur in Schriftform verbindlich.

§12 Gerichtsstandvereinbarung / Rechtswahl / Salvatorische Klausel / Korrespondenzsprache
I. Gerichtsstand für Forderungsangelegenheiten ist das am Sitz bzw. Wohnort des Mandanten zuständige Gericht. Für alle anderen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CMS vereinbart. Es gilt ausschließlich materielles zyprisches Recht.
II. Sollte eine in diesen Mandatsbedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gelten als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was der Mandant und CMS vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke erkannt hätten. Dies gilt insbesondere, wenn eine Regelung deshalb unwirksam ist, weil sie nach Maß und Grad von dem rechtlich Zulässigen abweicht. Die Korrespondenzsprache zwischen Mandant und CMS ist immer deutsch, wenn nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

 

Stand: 15.04.2013